Launchdoc – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand: Oktober 2025) § 0 Anbieter und Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Steffen Grasalewski – Launchdoc Andrea Papandreou 15, 8035 Paphos, Zypern Tel.: +357 959 590 44 (im Folgenden „AN“) und seinen Auftraggebern („AG“) über den 5-Tage-Launch-Service („Launchdoc“) sowie alle damit verbundenen Zusatzleistungen (z. B. Hosting-Abo, Wartung, Integration weiterer Systeme). Abweichende Bedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. § 1 Vertragsgegenstand (1) Der AN erbringt für den AG die im individuellen Angebot oder Vertrag beschriebenen Leistungen im Rahmen des Programms „Launchdoc“, bestehend aus der Konzeption, Erstellung oder Migration einer verkaufsfähigen Funnel- oder Website-Struktur (z. B. Landing Page, E-Mail-Sequenz u. Ä.) in Systeme.io. (2) Der Vertrag ist als Werkvertrag ausgestaltet. Der AN schuldet die technisch und gestalterisch ordnungsgemäße Erstellung des vereinbarten digitalen Werkes, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder marketingbezogenen Erfolg. § 1a Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der AG stellt alle für die Umsetzung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten etc.) spätestens am Tag des Kick-off-Termins vollständig zur Verfügung. (2) Verzögerungen durch verspätete Lieferung von Materialien, fehlende Freigaben oder technische Zugänge verlängern den Projektzeitraum entsprechend; eine Haftung des AN hierfür ist ausgeschlossen. (3) Änderungs- oder Zusatzwünsche nach Abschluss des Projekts werden nach Aufwand separat berechnet. (4) Beratungsleistungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der technischen Umsetzung und begründen keinen eigenständigen Dienstvertrag.“ § 1b: Bereitstellung von Inhalten und Fristenverschiebung § 1b Bereitstellung von Inhalten und Fristenverschiebung (1) Der AG verpflichtet sich, dem AN sämtliche für die Umsetzung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, rechtliche Texte, Tracking-IDs usw.) spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Projektstart vollständig zur Verfügung zu stellen. (2) Erfolgt die Bereitstellung verspätet, verschiebt sich der Projektstart automatisch auf den nächstmöglichen freien Produktionszeitraum des AN. Der ursprüngliche Zeitrahmen (z. B. „5 Tage ab Projektbeginn“) bleibt bestehen, beginnt jedoch erst mit dem tatsächlichen Erhalt aller benötigten Materialien. (3) Sollte der Kunde die Bereitstellung der erforderlichen Daten oder Freigaben um mehr als 7 Kalendertage verzögern, behält sich der AN das Recht vor, den Auftrag neu zu terminieren oder zu stornieren. In diesem Fall gelten die Stornoregelungen gemäß § 8. Bei einer Verzögerung von mehr als 7 Kalendertagen kann der AN den Auftrag neu terminieren oder stornieren. (4) Der AN ist berechtigt, während der Wartezeit entstandene Ausfallzeiten oder Mehrkosten (z. B. Ersatztermine, Zusatzstunden) angemessen in Rechnung zu stellen, wenn gebuchte Produktionsslots aufgrund der Verzögerung nicht anderweitig vergeben werden konnten. (5) Der AN gerät nicht in Leistungsverzug, solange der AG seine Mitwirkungspflichten nicht vollständig erfüllt hat. § 2 Leistungsumfang und Abnahme (1) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht geschuldet sind insbesondere: – Strategische Marketing- oder Werbeberatung, – Kampagnenmanagement (z. B. Meta, Google Ads), – fortlaufende technische Betreuung oder Fehlerbehebung nach Übergabe. (2) Nach Fertigstellung erhält der AG die Zugangsdaten. Er hat die Leistung innerhalb von 3 Werktagen zu prüfen und schriftlich (E-Mail genügt) abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine substanzielle Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. (3) Mängel sind detailliert zu beschreiben; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. (4) Erfüllungsort ist der Sitz des AN in der Republik Zypern. § 3 Leistungszeitraum Die vereinbarte 5-Tage-Umsetzungsfrist beginnt am ersten Werktag nach vollständigem Zahlungseingang und dem durchgeführten Kick-off-Termin. Wird der Termin aus Gründen des AG verschoben oder verzögert, ruht die Frist bis zur Bereitstellung aller erforderlichen Inhalte. § 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen (1) Das vereinbarte Honorar ist zu 100 % im Voraus fällig. Erst nach Zahlungseingang beginnt die 5-tägige Leistungsfrist. (2) Rechnungen sind binnen 7 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. (3) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Arbeitsergebnisse Eigentum des AN. Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe vor Zahlung ist untersagt. (4) Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (B2B-Regelung) zu verlangen und die weitere Leistungserbringung zu unterbrechen. (5) Das optionale Hosting-Abo (z. B. Wartung / Systeme.io-Bereitstellung) wird separat mit 199 € netto (Reverse Charge gemäß § 5; im Ansässigkeitsstaat des AG fällt ggf. Umsatzsteuer an).berechnet und ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. § 5 Umsatzsteuer / Reverse Charge (1) Für Leistungen an Unternehmer mit Sitz außerhalb Zyperns innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren gemäß Art. 44 und 196 MwStSystRL. Der AG ist Steuerschuldner in seinem Ansässigkeitsstaat. (2) Der AG verpflichtet sich, vor Rechnungsstellung eine gültige EU-USt-ID vorzulegen. (3) Stellt sich heraus, dass die USt-ID ungültig ist oder der AG kein Unternehmer ist, kann der AN die zypriotische Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) nachbelasten. § 6 Nutzungsrechte (1) Nach vollständiger Bezahlung erhält der AG ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Funnels, Texten und Designs. (2) Der Weiterverkauf, die unautorisierte Vervielfältigung oder Nutzung der in Systeme.io bereitgestellten Templates außerhalb des eigenen Unternehmens ist untersagt. (3) Das Nutzungsrecht gemäß Abs. 1 bezieht sich ausschließlich auf den individuell erstellten Funnel. Die übrigen, vom AN entwickelten Grund-Templates, Module oder Copy-Vorlagen bleiben im Eigentum des AN und dürfen nicht weiterveräußert oder als eigene Produkte angeboten werden. § 7 Haftung und Gewährleistung (1) Der AN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). (2) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert (z. B. 1 799 €) begrenzt. (3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. (4) Der AN übernimmt keine Garantie für Marketing-, Verkaufs- oder Umsatzerfolge; geschuldet ist ausschließlich die technische und gestalterische Fertigstellung des vereinbarten Werkes. (5) Der AN haftet nicht für Funktionsänderungen, die durch Updates externer Plattformen (z. B. Systeme.io, Stripe, Hosting-Provider usw.) oder durch nachträgliche Änderungen des AG entstehen. § 8 Rücktritt / Stornierung (1) Da es sich um eine individuell angefertigte digitale Leistung handelt, besteht kein Widerrufsrecht nach Beginn der Ausführung. (2) Bei Stornierung vor Projektstart kann der AN eine Stornogebühr von 25 % des Auftragswertes verlangen, sofern noch keine Leistung erbracht wurde. (3) Nach Projektbeginn ist eine Rückerstattung ausgeschlossen. § 9 Datenschutz und Verantwortlichkeit (1) Der AN erbringt ausschließlich technische Leistungen im Rahmen der Website- bzw. Funnel-Erstellung. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für Inhalte, verwendete Tools, Tracking-Codes und eingegebene Daten liegt beim AG. (2) Der AN ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit oder inhaltliche Richtigkeit der vom AG bereitgestellten Texte, Tracking-IDs, Formulare oder Cookie-Banner zu prüfen. (3) Auf Wunsch kann der AN datenschutzrelevante Elemente (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Consent-Management) technisch implementieren, übernimmt jedoch keine rechtliche Gewährleistung für deren inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit. (4) Der AG verpflichtet sich, dem AN alle erforderlichen rechtlichen Texte, Datenschutzhinweise und Tracking-Informationen vor Projektbeginn schriftlich bereitzustellen. (5) Nach Projektabnahme ist der AG allein verantwortlich für Änderungen, Erweiterungen oder nachträgliche Einbindungen (z. B. Meta-Pixel, Google Analytics etc.). (6) Eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) wird geschlossen, sofern der AN im Auftrag des AG personenbezogene Daten in dessen Systeme.io-Account verarbeitet. § 10 Schlussbestimmungen (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Zypern, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand ist der Sitz des AN in Paphos (Zypern). (3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ergänzungen zu den AGB (ohne Änderungen am Originaltext) Die folgenden Klauseln ergänzen die obenstehenden AGB inhaltlich, ohne diese zu ersetzen oder zu kürzen. § 12 Ergänzende Regelungen [NEU] (1) Abnahmemodalitäten (präzisierend) Ergänzend zu § 2 gilt: Erfolgt nach Mitteilung der Fertigstellung keine Abnahme innerhalb von 7 Kalendertagen und wird auch keine konkrete Mängelliste übermittelt, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. (2) Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ansprüche aus dem Vertrag dürfen ohne Zustimmung des AN nicht an Dritte abgetreten werden. (3) Zahlungsverzug – Leistungsverweigerung und außerordentliche Kündigung Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich der Forderung zurückzubehalten. Gerät der AG länger als 30 Tage in Verzug, kann der AN außerordentlich kündigen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. (4) Pausierung Eine vom AG gewünschte Pausierung des Projekts lässt die vereinbarte Vergütungspflicht unberührt und führt zu einer Neu-Terminierung in den nächsten freien Produktionsslot des AN. (5) Datensicherungspflichten Der AG ist für die Sicherung seiner Inhalte und Daten verantwortlich. Eine Haftung des AN für Datenverlust entfällt, sofern der AG keine angemessenen Datensicherungen durchgeführt hat. (6) Sachverständigenverfahren (optional vor Rechtsstreit) Vor Anrufung staatlicher Gerichte können die Parteien ein neutrales Sachverständigengutachten (IT/Medien) zur Klärung etwaiger Mängelfragen einholen. Die Kosten tragen die Parteien nach Maßgabe des Ergebnisses; vorläufig verauslagt sie der AG.